Allgemeine Mietbedingungen

1. FAHRSTRECKE:
Die Leistung des Unternehmens Canal-Evasion besteht in der Bereitstellung von Hausbooten ohne Führerschein, somit ist das Unternehmen kein Urlaubsanbieter. Diese Leistung von Canal-Evasion gilt nur für die Strecken bis Straßburg, Nancy und Saarbrücken. Zusätzliche Fahrstrecken setzen unser Einverständnis voraus.
Canal-Evasion ist beim Handelsgericht Metz unter der Nummer A 340 749 886 registriert und verfügt über eine Zulassung von VNF (Voies Navigables de France – französiches Wasserschifffahrtsamt) unter der Nummer SG 05 2014 für die Vermietung von Booten ohne Führerschein.


2. EIGNUNG:
Der Bootskapitän muss volljährig sein und ist für das anvertraute Material verantwortlich. Canal-Evasion behält sich das Recht vor, einem Mieter, der nicht zur Wahrnehmung dieser Verantwortung in der Lage ist, die Übernahme eines Bootes zu verweigern. In diesem Fall ist unter Ausschluss jeglicher Entschädigung die Rückzahlung des Mietbetrags vorgesehen.


3. ANMELDUNG / BUCHUNG / BEZAHLUNG:
Nach dem Eingang des Reservierungsscheins mit einer Anzahlung von 40 % des gesamten Mietpreises zuzüglich des Betrags für die Reiserücktrittsversicherung und der Bestätigung durch Canal-Evasion ist die Reservierung wirksam. DER RESTBETRAG MUSS 4 WOCHEN VOR DER ABFAHRT GEZAHLT WERDEN. Bei Banküberweisung aus dem Ausland außerhalb der Euro-Zone trägt der Mieter die dabei anfallenden Kosten.


4. KAUTION – HAFTUNG:
Am Tag der Abfahrt müssen vor der Einschiffung pro Boot 500 Euro in bar, per Scheck oder Kreditkarte hinterlegt werden. Dieser Betrag wird am Ende der Fahrt zurückerstattet, sofern das Boot und seine Ausrüstung in gutem Zustand und unbeschädigt zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Diese Kaution entspricht der Selbstbeteiligung der Versicherung bei einem Unfall und dient auch zur Abdeckung von Kosten, die durch eine Beschädigung des Materials oder durch schlechte Pflege/Wartung des Bootes während der Fahrt verursacht werden, die Fender sind darin nicht enthalten. Diese sind gegebenenfalls zusätzlich zum Kautionsbetrag zu bezahlen.


5. REINIGUNG:
Das Boot wird Ihnen in sauberem Zustand übergeben. Die Kosten für die Endreinigung sind zwingend bei der Rückgabe des Bootes zu bezahlen.


6. REISERÜCKTRITT DURCH DEN MIETER:
Sollten Sie Ihre Buchung stornieren müssen, senden Sie bitte unverzüglich eine schriftliche Mitteilung an Canal-Evasion.
Dabei entstehen die folgenden Kosten:
1 – Weniger als zwei Wochen nach der Bestätigung des Mietvertrags durch Canal-Evasion: keine Kosten
2 – Zwischen 2 Wochen nach der Bestätigung des Vertrags und 6 Wochen vor Reiseantritt: 150 Euro Bearbeitungsgebühr
3 – 6 bis 4 Wochen vor Reiseantritt: 30 % des Mietpreises
4 – Weniger als 4 Wochen vor Reiseantritt: 100 % des Mietpreises
Diese Kosten – mit Ausnahme der Bearbeitungsgebühren in Höhe von 150 Euro – können erstattet werden, falls das Boot für den betreffenden Zeitraum neu vermietet werden konnte.


7. REISERÜCKTRITT DURCH CANAL-EVASION:
Wenn das Unternehmen Canal-Evasion aufgrund unvorhersehbarer und unvermeidbarer Umstände dem Mieter das gemietete Boot nicht zur Verfügung stellen kann, verpflichtet es sich, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um dem Mieter ein Ersatzboot zu beschaffen, dessen Komfort und Kapazität mit dem ursprünglichen Boot vergleichbar sind. Falls dies nicht möglich ist, erstattet das Vermietungsunternehmen unverzüglich alle gezahlten Beträge unter Ausschluss jeglicher Entschädigung.


8. REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG:
Sie soll dem Versicherten die Rückzahlung der Stornierungskosten abzüglich der Bearbeitungsgebühr von 150 Euro, die in Anwendung der Rücktrittsbedingungen an Canal-Evasion zu zahlen ist, garantieren. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn Sie Ihre Reise VOR DER ABFAHRT aus einem der nachstehenden - ordnungsgemäß nachgewiesenen – Gründe stornieren: schwere Krankheit, schwerer Unfall, eigener Todesfall, Tod Ihres Lebenspartners oder Ihrer Eltern oder Kinder, schwere Schäden an Ihrer Wohnung, betriebsbedingte Entlassung, berufliche Versetzung. Die Versicherung gilt für alle Mitglieder der Besatzung. Sie ist fakultativ. Canal-Evasion trägt nicht die Konsequenzen eines Nichtabschlusses dieser Versicherung.
Der Betrag der Reiserücktrittsversicherung ist in keinem Fall erstattungsfähig.


9. VERSICHERUNG:
Im Preis sind die Versicherungen für das Boot und die Haftpflicht des Mieters gegenüber Dritten bei einem vom Mieter zu verantwortenden Schadensfall enthalten.
Die Mieter selbst, ihre persönlichen Sachen sowie ihre eigene Haftpflicht sind nicht versichert.


10. UNFALL:
Der Mieter muss UNBEDINGT jedes Schadensereignis umgehend telefonisch an Canal-Evasion melden, damit ihm das weitere Vorgehen erläutert werden kann. Er enthält sich jeglicher Initiative, die nicht durch eine Notlage geboten ist. Der Mieter als Verursacher oder Opfer des Unfalls kann keine Entschädigung verlangen, falls die Bootsfahrt nicht fortgesetzt werden kann.


11. EINSCHIFFUNG:
Das Boot wird dem Mieter nach Erledigung der nachstehenden Formalitäten zur Verfügung gestellt: Zahlung der Kaution, Übergabe des „bordereau de mise à diposition“ (Bereitstellungsschein), des Logbuchs, der „carte de plaisance“ (Charterbescheinigung), der Flusskarte, der Liste des Bordinventars. Der Mieter kann das ihm präsentierte Boot rechtmäßig ablehnen, wenn es nicht der Beschreibung in den vertraglichen Unterlagen entspricht, wenn die für den ordnungsgemäßen Verlauf der Bootsfahrt unverzichtbaren Ausrüstungen nicht in gutem Zustand sind oder wenn die Sauberkeit und Ordnung des Bootes nicht mit dem übereinstimmen, was er branchenüblich erwarten kann.


12. AUSSCHIFFUNG:
Das Boot muss zur vertraglich festgelegten Uhrzeit am vereinbarten Tag und Ort zurückgegeben werden, sofern kein unvorhersehbares und vom Willen des Mieters unabhängiges Ereignis vorliegt. Das Boot wird dem Vermieter in dem Zustand zurückgegeben, in dem es dem Mieter anvertraut wurde, wobei das vor der Abfahrt erstellte Übergabeprotokoll gegebenenfalls maßgebend ist. Der Vermieter behält sich das Recht vor, sich vom Mieter alle Ausgaben erstatten zu lassen, die durch eine verspätete Rückgabe oder das Zurücklassen eines Bootes während der Fahrt entstehen.


13. NUTZUNG DES BOOTES DURCH DEN MIETER:
Der Mieter muss sich nach den Vorschriften für die Binnenschifffahrt sowie nach den von uns erteilten Anweisungen richten. Das Fahren nach Einbruch der Nacht, das Abschleppen, die Untervermietung und der Verleih des Bootes sind ihm untersagt. Der Kapitän darf keine Besatzungsmitglieder aufnehmen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung nicht vorgesehen sind.
Unabhängig vom Erfahrungsstand des Mieters darf er die Hinweise nicht ignorieren, die wir im Hinblick auf den Gebrauch des Bootes für notwendig erachten. Das Durchfahren der ersten Schleuse muss in unserer Anwesenheit stattfinden.


14. UNBESCHIFFBARKEIT DES WASSERWEGS:
Bei Hochwasser, Niedrigwasser, Einschränkung des befahrbaren Sektors (wegen Überschwemmung oder Trockenheit), Schäden am Wasserweg oder sonstigen Ereignissen, die die Schifffahrt unmöglich machen oder erschweren, kann der Vermieter in angemessener Relation zu den von diesen Ereignissen hervorgerufenen Einschränkungen die Abfahrtsorte und -daten der Bootsfahrt ändern. Wenn diese Ereignisse die Bootsfahrt unmöglich machen, können die vom Mieter gezahlten Beträge nach den Möglichkeiten des Vermieters für eine spätere Reise geltend gemacht werden. Diese Bestimmungen finden Anwendung, wenn die genannten Ereignisse während der Fahrt auftreten und die Immobilisierung länger als 48 Stunden dauert.


15. PANNEN:
Im Mietpreis ist die Pannenhilfe inbegriffen, zu deren unverzüglicher Gewährleistung sich der Vermieter in ehrlicher Weise und nach dem Stand der Technik verpflichtet.
Bei der Rückkehr wird Reklamationen wegen Problemen, die während der Fahrt nicht angezeigt wurden, nicht nachgegangen.


16. VOM MIETER NICHT ZU VERANTWORTENDE PANNEN:
Wenn die Immobilisierung aufgrund der Panne länger als 24 Stunden dauert, erstattet der Vermieter dem Mieter die von ihm gezahlten Beträge anteilig, gemäß der nicht geleisteten Mietzeit, zurück. Die Dauer der Immobilisierung wird ab dem Zeitpunkt berechnet, an dem der Mieter den Vermieter über die Panne in Kenntnis gesetzt hat. In jedem Fall ist eine gütliche Einigung anzustreben. In Anbetracht der besonderen Bedingungen einer Bootsvermietung kann diese nicht mit einer Autovermietung gleichgesetzt werden. Die Nutzung eines Hausboots auf Flusswegen ist kein bloßer Konsum und erfordert die Berücksichtigung spezifischer Umstände.


17. VOM MIETER ZU VERANTWORTENDE PANNEN:
Wenn erwiesen ist, dass die Panne vom Mieter zu verantworten ist, hat dieser keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Nutzung am Mietgegenstand. Der Vermieter kann die als Kaution gezahlten Beträge zur Deckung der Reparaturkosten einbehalten und auch weitere Zahlungen fordern, wenn sich herausstellen sollte, dass das Problem und dessen Folgen auf eine vorsätzliche Missachtung der Schifffahrtsregeln und auf eine unverantwortliche Nutzung des Boots zurückzuführen sind.


18. VOM MIETER ZU VERANTWORTENDE UNTERBRECHUNG DER BOOTSFAHRT:
Falls die Bootsfahrt aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund (Unfall, Gesundheitsproblem, vorzeitige Heimreise, Unwohlsein wegen als ungünstig eingeschätzter Witterungsbedingungen usw.) unterbrochen wird und das Boot zurückgelassen und nicht zum Ort der Abfahrt zurückgebracht wird, gehen die Kosten der Rückführung des Boots zu Lasten des Mieters.

19. PARKPLATZ
Gegen Zahlung eines moderaten Betrags steht den Kunden ein eingezäunter, jedoch nicht überwachter Parkplatz zur Verfügung. Canal-Evasion haftet nicht bei Vandalismus, Diebstahl, Beschädigungen beim Ein-/Ausparken anderer Fahrzeuge, Schäden durch Türen, brandbedingte Kontamination durch ein anderes Fahrzeug.

20. AUSRÜSTUNG DER BOOTE/ PERSÖNLICHE SACHEN:
Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter verlorene, zerbrochene, gestohlene oder beschädigte Ausrüstungsteile zu melden, und ist gehalten, diese zu erstatten. Der Vermieter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die auf beliebige Art am Eigentum des Mieters entstehen.


21. HAUSTIERE:
Der Mieter darf die Bordausstattung (Bettwäsche, Geschirr) auf keinen Fall für sein Tier verwenden, er muss die für das Halten seines Tieres auf dem Boot erforderliche Ausrüstung selbst mitbringen. Im Falle der Rückgabe stark verschmutzter Bettwäsche (insbesondere durch Haare) wird die Erstattung der Austausch- oder Reinigungskosten verlangt.


22. GESCHLOSSENE SCHLEUSEN:
Während der Hauptreisezeit April-Oktober (eingeschlossen) nur am 1. Mai.


23. SCHÄDEN AUFGRUND DES WASSERWEGS:
Canal-Evasion haftet nicht für Schadensereignisse, die sich aus der Instandhaltung des Wasserwegs, welche in der Verantwortung von VNF (Voies navigables de France) liegt, ergeben. Canal-Evasion ist lediglich eine Bootsvermietung und hat keinen Einfluss auf die betreffenden Stellen.

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